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iOR berufsbezogene Deutschkurse A2-B1- B2-C1 (DeuFöV)
Berufssprachkurse (DeuFöV) Präsenz & online
Die iOR-Sprachschule bietet berufsbezogene Deutschkurse A2 -B1-B2-C1 (DeuFöV) an.
Wer kann teilnehmen?
Die Berufssprachkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund.
Hierzu gehören Zugewanderte (einschließlich Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Ländern mit hoher Schutzquote), EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die
- ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen
- in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen
- arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Arbeitslosengeld bekommen
- eine Arbeit haben, aber gleichzeitig arbeitsuchend gemeldet sind und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern
Vorraussetzungen
Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen müssen Sie den Integrationskurs abgeschlossen haben oder mindestens das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erreicht haben.
Basiskurs
Die Grundstruktur der Berufssprachkurse bildet der Basiskurs. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden in drei Arten: B1 auf B2, B2 auf C1 und C1 auf C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Bei den Basiskursen steht das Erreichen berufsübergreifender Deutschkenntnisse im Vordergrund.
Spezialkurse
Zusätzlich werden verschiedene Spezialkurse angeboten:
- Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden
- Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich Gewerbe-Technik und Einzelhandel
- Kurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 für Teilnehmende aus dem Integrationskurs, die das Niveau B1 nicht erreicht haben
Kosten
Die Teilnahme an den Modulen der Berufssprachkurse ist für Sie kostenfrei. Nur wenn Sie bereits arbeiten und keine zusätzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, müssen Sie für die Teilnahme einen Beitrag leisten. Dieser beläuft sich auf 50 Prozent des Kostensatzes, den die Sprachschule pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhält. (2,32 € pro Unterrichtsstunde, d. h. Sie zahlen 232 € für 100 UE.)
Die Zahlung des Kostenbeitrags kann durch Ihren Arbeitgeber erfolgen.
Fahrtkosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie mehr als drei Kilometer (kürzester Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB II sind.
Haben Sie mehr Fragen, dann kontaktieren Sie uns:
iOR Sprachschule Freiburg info@ior-germany.de
iOR Sprachschule Lörrach loerrach@ior-germany.de