Staatsangehörige von Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Brunei, Chile, Costa Rica, Guatemala, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela dürfen sich ohne Visum nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland aufhalten. Zudem dürfen sie während dieses Zeitraums nicht arbeiten.
Für Aufenthalte, die auf maximal drei Monate beschränkt sind, besteht keine Visumpflicht. Allerdings ist nach Ablauf der drei Monate die Ausreise nötig. Planst du einen längeren Studienaufenthalt oder eine zustimmungspflichtige Erwerbstätigkeit, benötigst du für die Einreise ein nationales Visum.